- Angriffsaussperrung
- ⇡ Aussperrung.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Angriffsaussperrung — Als Angriffsaussperrung wird diejenige Aussperrung bezeichnet mit der der Arbeitgeber den Arbeitskampf eröffnet. Sie wird auch als Offensiv oder Aggressivaussperrung bezeichnet. Der Begriff Angriff beinhaltet eigentlich schon eine Wertung.… … Deutsch Wikipedia
Arbeitskampfrecht — Das Arbeitskampfrecht im Überblick Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist das Arbeitskampfrecht im Gerichtssaal entstanden. Es ist also kein Gesetzesrecht, das im Parlament beschlossen wurde, sondern Richterrecht, das durch Gerichturteil entsteht.… … Deutsch Wikipedia
Heisse Aussperrung — Als Aussperrung bezeichnet man die vorübergehende Freistellung von Arbeitnehmern von der Arbeitspflicht durch einen Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitskampfes ohne Fortzahlung des Arbeitslohnes. Eine Aussperrung ist ein Mittel der Direkten Aktion … Deutsch Wikipedia
Heiße Aussperrung — Als Aussperrung bezeichnet man die vorübergehende Freistellung von Arbeitnehmern von der Arbeitspflicht durch einen Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitskampfes ohne Fortzahlung des Arbeitslohnes. Eine Aussperrung ist ein Mittel der Direkten Aktion … Deutsch Wikipedia
Aussperrung — Boykott; Disqualifikation; Abbruch; Disqualifizierung; Ausschluss * * * Aus|sper|rung 〈f. 20〉 1. Zutrittsverbot 2. 〈fig.〉 Ausschließung (bes. von der Arbeit) 3. zeitweilige Entlassung * * * Aus|sper|rung … Universal-Lexikon
Aussperrung — Als Aussperrung bezeichnet man die vorübergehende Freistellung von Arbeitnehmern von der Arbeitspflicht durch einen Arbeitgeber in einem Arbeitskampf ohne Fortzahlung des Arbeitslohnes. Eine Aussperrung ist ein Mittel der Direkten Aktion, das von … Deutsch Wikipedia
widersagen — wi|der|sa|gen <sw. V.; hat (selten): ↑widersprechen (1 b): Das Bundesarbeitsgericht hat ... einer »Angriffsaussperrung« widersagt (FAZ 6. 6. 84, 1) … Universal-Lexikon
Aussperrung — Kampfmittel der Arbeitgeber gegen Arbeitnehmer und Gewerkschaften im ⇡ Arbeitskampf. I. Begriff:Die von einem oder mehreren Arbeitgebern planmäßig vorgenommene Nichtzulassung von Arbeitnehmern zur Arbeit unter Verweigerung der Lohnzahlung. Die A … Lexikon der Economics